Ein Informationsangebot der Abmahnwelle e.V.


Frohe Weihnacht und ein gesegnetes, vor allem abmahnfreies, neues  Jahr.


 Es kommt immer häufiger vor, dass gewerbliche Website- und Online-Shop-Betreiber, aber auch private Homepagebetreiber und sogar andere einfache Surfer Post von einem Rechtsanwalt oder einem Abmahnverein bekommen. Es werden in diesen "teuren" Schreiben dann beispielsweise Verstöße gegen das Urheberrecht, Markenrecht, Medienrecht vor allem aber gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb abgemahnt und entsprechende Forderungen (Unterlassung und Gebühren) erhoben.

Die Abmahnung als solches ist ein durchaus legitimes und wirksames Mittel und wurde schon lange - manchmal recht heftig, bevor es das Internet gab, benutzt. Abmahnungen sind im gewerblichen Bereich üblich, aber auch im Miet- und Arbeitsrecht. Je mehr sich das Leben im Internet abspielt, desto mehr spielt auch das Internet bei Abmahnungen eine Rolle.


Was ist eine Abmahnung?

Definition:
Eine Abmahnung ist eine Aufforderung, eine (vermeintliche) Rechtsverletzung zu unterlassen.
Hinweis: "vermeintliche" steht in Klammern, da erst das Gericht im Urteil die Rechtsverletzung feststellt.

Mit einer Abmahnung dokumentiert der Abmahnende, dass er mit einer Handlung nicht einverstanden ist. Dann kann der Abgemahnte sich später nicht darauf berufen, dass sein Verhalten hingenommen, akzeptiert und damit vertragsgerecht gewesen sei. Das Instrument der Abmahnung ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben. Die Abmahnung wird im gewerblichen Rechtsschutz § 12 UWG bzw. § 97a UrhG angesprochen.

UWG § 12 Abs. 1

(1) Die zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten sollen den Schuldner vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden

Da es auf dieser Seite vorwiegend um wettbewerbs- und urheberrechtliche Abmahnungen geht, ist hier die Abmahnung nur als "Angebot" einer außergerichtlichen Einigung zu betrachten.

Zeige Die Abmahnung ist ein "Angebot" sich außergerichtlich zu einigen und ist deshalb eine besondere Form eines Angebots.

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